Sicherheitsbewertungen Kosmetika

Mit der Neufassung der Kosmetikgesetzgebung in der EU 2009/1223 hat sich die Anforderungshöhe an Dokumentation und Sicherheit drastisch erhöht. Auch Kleinstproduzenten werden mit Forderungen an Dokumentation und Nachweis erheblich gefordert.

 

Das Leistungsspektrum beginnt bei der Beratung und umfasst:

  • Beratung zu QM Konzepten bei Herstellung oder Vertrieb importierter Kosmetika
  • Schulung und Beratung zu cGMP
  • Erstellung von Sicherheitsbewertungen gemäß Anhang I 1223/2009
  • Beratung und Prüfung der Etikettierung
  • Beratung zu Werveaussagen gem VO EU 655/2013
  • Schulung zur Notifizierung
  • Mit Vollmacht Anmeldung/Notifizierung im Kundenauftrag
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden
Wir waschen uns seit Jahrtausenden mit Seife.
Denken Sie nicht, dass das eine Sicherheitsbewertung überflüssig macht.