Mit der Neufassung der Kosmetikgesetzgebung in der EU 2009/1223 hat sich die Anforderungshöhe an Dokumentation und Sicherheit drastisch erhöht. Auch Kleinstproduzenten werden mit Forderungen an Dokumentation und Nachweis erheblich gefordert.
Das Leistungsspektrum beginnt bei der Beratung und umfasst:
- Beratung zu QM Konzepten bei Herstellung oder Vertrieb importierter Kosmetika
- Schulung und Beratung zu cGMP
- Erstellung von Sicherheitsbewertungen gemäß Anhang I 1223/2009
- Beratung und Prüfung der Etikettierung
- Beratung zu Werveaussagen gem VO EU 655/2013
- Schulung zur Notifizierung
- Mit Vollmacht Anmeldung/Notifizierung im Kundenauftrag
- Hilfe beim Umgang mit Behörden
Wir waschen uns seit Jahrtausenden mit Seife.
Denken Sie nicht, dass das eine Sicherheitsbewertung überflüssig macht.