AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Unsere Angebote und Leistungen werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Dies gilt auch für künftige Angebote und Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen – insbesondere auch widersprechende Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Unsere AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf unserer Internetseite: www.ubf-research.com unter Impressum zur Verfügung.

2. Vertragsabschluß

Bestellte Leistungen und erteilte Aufträge werden mit ihrer Bestätigung rechtswirksam. Die Bestätigung gilt mit der Aufgabe zur Post oder der Versendung per FAX als erfolgt. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise

An Preisangebote halten wir uns 3 Monate gebunden. Soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist schließen unsere Preise die Kosten für Fracht, Porto und ggf. Versicherung ein.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung und ist innerhalb 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für Zahlungen innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten und rechtskräftigen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbe- haltungsrecht kann der Auftraggeber nur soweit geltend machen, wie sein Anspruch auf demselben Vertrag beruht.
Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Hingabe gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung nicht erfolgte. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten und für weitere Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich normierten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu entrichten.

5. Lieferbedingungen

Angegebene Lieferfristen bzw. Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich ausdrücklich bestätigt. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich bekanntgegeben werden.
Ereignisse höherer Gewalt(Kriegsereignisse, Streik, Naturkatastro- phen, Handelsembargo usw.), die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
Das gleiche gilt, wenn in der Person des Auftraggebers Umstände eintreten, die eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund rechtfertigen (z.B. Konkurs).
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Gutachten als geschützte und signierte elektronische Dokumente versendet werden. In diesem Falle sind sie den unterschriebenen papiergebundenen Dokumenten gleichgestellt.
Gutachten, Dossiers und andere wissenschaftliche Arbeiten erbringen wir neutral und ergebnisoffen, wir erklären uns frei von externen Zwängen und Abhängigkeiten. Analytische Leistungen werden vorzugsweise unter akkreditierten Bedingungen ausgeführt. Abweichungen hiervon werden explizit im Prüfbericht gekennzeichnet. UBF behält sich vor, Teile von Aufträgen an akkreditierte oder zertifizierte Unterauftragnehmer zu vergeben. Es erfolgt eine Information des Kunden / Auftraggeber im Prüfbericht / Lieferschein.
Gutachten zur Produktfreigabe bzw. Druckfreigabe von Etiketten sind der UBF GmbH als solche anzuzeigen. W ir behalten uns die Absicherung der analytischen Daten nach billigem Ermessen vor.

6. Abnahme der Leistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet die erbrachte Leistung abzunehmen. Eine Berechtigung zur Verweigerung der Abnahme besteht nicht. Bleibt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist in Abnahmeverzug, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag und zur Schadensersatzforderung berechtigt. Der Schadensersatz besteht in Höhe von 100% des Auftragswertes. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die durch die Abnahmeverweigerung entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachweisbaren Schadens bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich an sämtlichen von ihm erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Sachleistungen dem Auftragnehmer jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt erbrachten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu erteilen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Insbesondere bleiben die Rechte des Auftragnehmers im Sinne des Urheberrechts unberührt. Der Auftragnehmer bleibt für wissenschaftliche Gutachten, Dossiers, Niederschriften Urheber. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

8. Gewährleistung / Schadenersatz

Mängel an erbrachten Sachleistungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erkennen des Mangels schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Schadensersatzansprüche über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus sind ausgeschlossen, es sei denn, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätte den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Für Folgeschäden aus analytischen und gutachterlichen Fehlern haften wir grundsätzlich nur bis zur Höhe des vereinbarten Leistungsentgeltes, es sei denn, es wurde eine höhere Haftungssumme ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Maßgeblich bei Gutachten ist entweder die gedruckte und durch Unterschrift autorisierte Originalversion oder ein geschütztes, elektronisch signiertes Dokument. Liegen beide vor ist das Original ausschließlich die gedruckte Version.

9. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die zuständige Fachaufsicht der Sachverständigen der UBF ist die IHK Frankfurt (Oder), das Landesgesundheitsamt Brandenburg sowie das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
UBF, einschließlich ihrer Sachverständigen unterhält eine Haftpflicht- versicherung bei der AXA Versicherungs AG.
Erfüllungsort ist Altlandsberg (bei Berlin), Land Brandenburg. Es gilt deutsches Recht. Bei Dokumenten in mehreren Sprachen gilt im Streitfall die deutschsprachige Fassung als die verbindliche.
Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.

11. Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Version vom 1.1.2018

Untersuchungs- und Forschungslaboratorium GmbH, Sitz der Gesellschaft: Altlandsberg bei Berlin, Handelsregister Frankfurt/O. HRB 3831, Geschäftsführer Dr. Jörg-Thomas Mörsel, Dr. Detlef W. Meusel, DLC Sascha Kühn VAT ID DE 162705959