Zulassungen

Unser Beratungsteam besteht aus staatllich geprüften Lebensmittelchemiker, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Gegenprobensachverständigen und Lebensmitteltechnologen.

Unsere Mitarbeiter sind nach §44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berechtigt mit dem Umgang von Keimen der Kategorie 1 und 2 des IfSG zu arbeiten. Außerdem hat das Unternehmen die entsprechende Zulassung, die Keime der Kategorie 1 und 2 anzuwenden.

Können ist das eine, dürfen das andere. Für uns gilt beides.