Ob ein Produkt vermarktet werden darf zu entscheiden ist ein komplexer Prozess. Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit. Das beginnt bei Beratung im betrieblichen Prozess der Rezepturentwicklung und endet bei der eigentlichen Prüfung der Verkehrsfähigkeit:
- Prüfung von Rezepturen auf Verkehrsfähigkeit
- Prüfung der Deklaration uns Etikettierung – NEM und EBD
- Erstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen – NEM und EBD
- Beratung bzw. (bei Erteilung von Vollmacht) auch Durchführung der Anmeldung bei Behörden
– NEM und EBD - Erstellung von Free-Sale-Certificates, ggf. auch mit Beglaubigung und/oder Hager Apostille
Sie bauen keine Autos - aber verkehrsfähig sollten Ihre Produkte schon sein!